
Thorsten Klossner
Soforthilfe und Darlehen für Unternehmen und Solo-Selbstständige in Hessen
Ab Montag 30.03.2020 können Unternehmen und Solo-Selbstständige online beim RP Kassel Beihilfen zur Unterstützung bei Liquiditätsengpässen beantragen.
Einmaliger Zuschuss
Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei
bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist. Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/soforthilfe-und-darlehen-fuer-die-wirtschaft
